Regeln für Publisher

Takeads GmbH (im Folgenden „Takeads“), mit der Geschäftsadresse Heinz-Nixdorf-Str 6, 74172 Neckarsulm, Deutschland, verwaltet Takeads auf https://takeads.com/ und gibt Publishern die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit den Affiliate-Netzwerken, den Marken und den Werbeprogrammen von Händlern auf Takeads. Als Voraussetzung für die Arbeit mit Takeads stimmt der Publisher hiermit der bedingungslosen Einhaltung dieser Geschäftsbedingungen (im Weiteren als „Regeln“ bezeichnet) zu.

An Takeads nehmen Affiliate-Netzwerke, Marken, Händler, Publisher und Takeads teil.

Affiliate-Netzwerke, Marken und Händler (im Folgenden als „Partner“ bezeichnet) sind natürliche und juristische Personen, die Regeln für ihre Werbeprogramme festlegen und mit den Lösungen von Takeads Möglichkeiten anbieten, über Produkt-Links für Empfehlungen („Referral-Links“) Werbung für ihre Produkte und Dienstleistungen zu machen. 

Werbeprogramme sind Kampagnen/Angebote, die von Affiliate-Netzwerken, Marken und Händlern erstellt werden, um Werbung für bestimmte Produkte und Dienstleistung zu machen.

Publisher sind natürliche oder juristische Personen, die Lösungen von Takeads für bestimmte Adspaces verwenden.

Adspaces sind die Bereiche, die Publisher für ihre Online-Werbung nutzen. Dabei kann es sich unter anderem um Foren, Blogs, Extensions, Suchmaschinen, technische Lösungen oder Browser handeln.

Takeads ist eine Online-Plattform mit der Domain takeads.com. Die Lösungen von Takeads geben Publishern die Möglichkeit, Werbematerialien wie zum Beispiel Referral-Links zu erstellen und auf ihren Websites zu veröffentlichen, beispielsweise in ihren Adspaces. Diese Produkt-Links können von Interessenten angeklickt und genutzt werden, um Produktinformationen einzuholen und Käufe zu tätigen.

Die Lösungen von Takeads sind verschiedene Produkte, die Takeads für bestimmte Arten von Publishern entwickelt hat, damit diese Publisher ihre Inhalte und das Benutzerverhalten in den Adspaces monetarisieren können.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Um die Lösungen von Takeads zu nutzen, müssen sich Publisher auf der Website in der Domain takeads.com registrieren. Die Registrierung erfolgt anhand der E-Mail-Adresse des Publishers, eines selbstgewählten Passworts und eines Benutzernamens.

1.2. Durch Übermittlung des Registrierungsformulars bestätigt der Publisher diese Geschäftsbedingungen und stimmt der Vereinbarung (dem Angebot) über die Teilnahme an Takeads zu.

1.3. Die Registrierung steht Personen ab einem Alter von 18 Jahren offen. 

1.4. Diese Bedingungen sind Teil der vertraglichen Vereinbarung zwischen Takeads und den Publishern.  Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Lösungen auf der Domain www.takeads.com und der anderen Lösungen von Takeads.

1.5.  Die Nutzung von Takeads ist für Publisher immer kostenlos. Es gibt keine Verpflichtung, Takeads zu nutzen. Außerdem können alle Publisher jederzeit frei wählen, ob, wann und in welchem Ausmaß sie auf Takeads aktiv sein und ob sie ihre Aktivitäten dort beenden möchten.

1.6. Es besteht kein Anspruch auf Teilhabe an den Dienstleistungen der Plattform von Takeads. Takeads behält sich das Recht vor, Publisher von der Nutzung der Plattform auszuschließen.

1.7.  Takeads behält sich das Recht vor, die Vergütung für Lösungen von Takeads auf Null zu setzen, wenn diese nicht wie vorgesehen verwendet wurden.

1.8. Nach Abschluss des Registrierungsvorgangs und Aktivierung des Accounts kann der Publisher die Lösungen von Takeads in Anspruch nehmen. Im persönlichen Account können Publisher alle bei der Registrierung bereitgestellten Daten ändern, außer dem Benutzernamen.

1.9. Diese Bedingungen haben Vorrang vor jeglichen Bedingungen der Publisher.

1.10. Durch die Teilnahme des Publishers an Takeads kommt es nicht zu einem Vertragsabschluss zwischen dem Publisher und einem der Partner.

2. Gegenstand der Vereinbarung

2.1. Takeads gewährt die Möglichkeit zur Nutzung und Ausführung von Takeads auf der Domain www.takeads.com. An Takeads nehmen Affiliate-Netzwerke, Marken, Händler, Publisher und Takeads teil. Die Publisher sind natürliche oder juristische Personen, die in ihren Adspaces Werbeflächen bereitstellen.

2.2. Publisher verwenden die Lösungen von Takeads in ihren Adspaces. Ein Benutzer über Lösungen von Takeads und Referral-Links im Adspace des Publishers auf die Website des Partners gelangt und dort eine Zielaktion ausführt (Zielaktionen können Views, Klicks, Leads, Käufe oder andere im jeweiligen Programm festgelegte Aktionen sein).Wenn die Handlungen eines Publishers dazu führen, dass ein Benutzer eine der genannten Aktionen ausführt, gilt die Werbung des Publishers als erfolgreich und er erhält eine zuvor vereinbarte Belohnung. Eine „Zielaktion“ ist eine Aktion, die dem Publisher ein Anrecht auf die Belohnung gibt. Hierbei kann es sich um den Kauf von Waren, die Bestellung und/oder den Erwerb von Dienstleistungen, die Registrierung, das Abonnement eines Newsletters u. a. handeln.

2.3. Takeads verfolgt und protokolliert alle Zielaktionen, die Benutzer ausgeführt haben, die von dem betreffenden Publisher kommen, informiert den Publisher darüber und berechnet die Höhe der Belohnungen. Der Partner trifft die endgültige Entscheidung, ob die Zielaktion korrekt war (unter anderem durch eine Analyse von ungültigem oder nicht menschlichem Traffic, Brand Bidding und anderen in diesem Dokument aufgeführten Qualitätsvorschriften für den Traffic). Der Partner und Takeads ermitteln gemeinsam, ob eine Zielaktion in Einklang mit den Bestimmungen des jeweiligen Werbeprogramms und den Geschäftsbedingungen von Takeads gestanden hat.

Eine Zahlung an den Publisher erfolgt erst nach Eingang der Entlohnung von dem jeweiligen Partner für die oben beschriebenen Aktionen.

2.4. Die Dienstleistungen von Takeads werden kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert. Zu diesem Zweck behält sich Takeads das Recht zur vorübergehenden Außerkraftsetzung von Dienstleistungen vor, entweder ganz oder teilweise, sofern dies zur Durchführung von Wartungsarbeiten, Funktionsverbesserung bei den Diensten oder Änderung der angebotenen Dienstleistungen erforderlich ist.

2.5. Um die Lösungen von Takeads in Anspruch zu nehmen, sind bestimmte technische Hilfsmittel und Softwarepakete, Telekommunikationsnetzwerke und Serviceleistungen von Drittanbietern erforderlich.  Vorbehaltlich Abschnitt 11 haftet Takeads nicht für daraus resultierende Kosten bzw. mögliche Schäden und/oder Störungen.

2.6.  Takeads hat das Recht, die Zahlungen an den Publisher vorübergehend auszusetzen, wenn ein begründeter Verdacht auf Verstöße gegen diese Bestimmungen besteht oder die vom Publisher angegebenen Daten und/oder seine Traffic-Qualität überprüft werden sollen.

3. Teilnahme an den Aktivitäten von Takeads

3.1. Alle Adspaces, die das geltende Recht, die Bestimmungen in diesen Regeln und die Datenschutzrichtlinie von Takeads einhalten und von den Moderatoren von Takeads genehmigt wurden, dürfen an Takeads teilnehmen.

3.2. Der Publisher muss ordnungsgemäß einen Account bei Takeads registrieren, den Regeln von Takeads zustimmen und dabei unter anderem alle erforderlichen Unternehmensdaten in die Systeme von Takeads eingeben. Takeads haftet nicht für die fehlerhafte Eingabe von Daten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Steuer-ID, die Adresse und den Namen des Unternehmens u. a.). Die Partei, welche die Daten eingibt, trägt die alleinige Verantwortung für ihre Richtigkeit.

Der Publisher muss Takeads alle gewünschten Informationen zu seinem Adspace bereitstellen.

Nach der Aktivierung des Adspaces kann der Publisher die Lösungen von Takeads für den Adspace nutzen.

Takeads behält sich das Recht vor, dem Publisher bei einem Verstoß gegen die Regeln die Teilnahme an Takeads zu verweigern. 

3.3. Die Entscheidung, den Publisher für die Partnerschaft zuzulassen, obliegt ausschließlich Takeads. Der Publisher hat keine rechtliche Grundlage für die Einholung einer solchen Genehmigung, wenn eine gegenteilige Entscheidung getroffen wurde.

3.4. Takeads behält sich das Recht vor, Daten zur Traffic-Quelle anzufordern und auf die Adspace-Statistiken zuzugreifen. Während dieser Zeit ist die Teilnahme des Publishers an Takeads eingeschränkt. In diesem Fall muss der Publisher innerhalb von 14 Tagen die angeforderten Daten bereitstellen. Wenn dies nicht geschieht, behält sich Takeads das Recht vor, die Anzeigen des Advertisers nicht mehr in dem Adspace bzw. in den Adspaces des Publishers zu zeigen und/oder andere Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Marken zu ergreifen, deren Anzeigen in dem Adspace bzw. den Adspaces des Publishers gezeigt werden.

3.5. Takeads hat das Recht, vom Publisher (gegebenenfalls) die nötigen Dokumente und Daten anzufordern, um die Richtigkeit von Informationen über den Publisher zu überprüfen, unter anderem, aber nicht ausschließlich, den Namen, das Geburtsdatum, die Postanschrift, die Steuernummer und die Bankdaten. Durch die Zustimmung zu diesen Bedingungen erklärt sich der Publisher einverstanden, Takeads wissentlich und mit ausdrücklicher Zustimmung diese Daten bereitzustellen. Eine Ablehnung der Bereitstellung solcher Daten durch den Publisher wird als Ablehnung der Teilnahme an Takeads betrachtet.

3.6. Wenn ein Publisher der Teilnahme an Services von Takeads zustimmt, muss er dort die richtigen Liefercodes für Lösungen von Takeads einbetten, die ihm das Support-Team von Takeads übermittelt (wie in der bereitgestellten Anleitung für die technologische Integration beschrieben), und sie aktualisieren, wenn ein dazu autorisierter Vertreter von Takeads es verlangt.

Takeads übernimmt keine Verantwortung für Fehlverhalten des Publishers während oder nach der Installation des Codes. Für ein solches Fehlverhalten haftet ausschließlich der Publisher.

4. Rechte und Pflichten des Publishers

4.1. Der Publisher ist verpflichtet, diese Bedingungen strikt einzuhalten und dafür zu sorgen, dass alle Takeads von ihm bereitgestellten Daten, einschließlich des Registrierungsformulars, vollständig und richtig sind. Sollten sich bei diesen Daten irgendwelche Änderungen ergeben, so muss der Publisher innerhalb von 5 Tagen nach dem Änderungsdatum die entsprechenden Änderungen in seinem persönlichen Account vornehmen.

4.2. Der Publisher sorgt für die sichere Speicherung seiner Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) für Takeads und lässt nicht zu, dass diese an Dritte weitergegeben werden. Der Publisher trägt die alleinige Verantwortung für die Sicherheit seines Benutzernamens und seines Passworts.

4.3. Der Publisher muss zur Durchführung von Marketing-Aktivitäten in dem bzw. den angegebenen Adspace(s) berechtigt sein. Er übernimmt die gesamte rechtliche Verantwortung und Haftpflicht für alle Vorgänge in seinem bzw. seinen Adspace(s).

4.3.1. Der Publisher stellt den gesamten Traffic bereit, der mit Referral-Klicks (Klick/Traffic-Quelle) in das System von Takeads gelangt. Wenn Traffic ohne Referral-Informationen weitergeleitet wurde, kann Takeads ihn so behandeln, als wäre er nicht von dem Publisher gekommen.

4.3.2. Jeder Fall, in dem Publisher-Informationen von Referral-Informationen begleitet werden, muss den Adspace-Informationen (Domain/Subdomain) entsprechen, die der Publisher Takeads bei der Registrierung übermittelt hat. Traffic, für den die betreffenden Informationen nicht übereinstimmen, muss Takeads nicht so behandeln, als käme er von einem bestimmten Publisher.

4.4. Bei der Verwendung der Lösungen von Takeads in einem Adspace verpflichtet sich der Publisher, keinerlei Schutz-, Marken-, Persönlichkeitsrechte und auch keine anderweitigen Rechte externer Rechteinhaber zu verletzen, ohne zuvor in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen die Genehmigung des betreffenden Rechteinhabers einzuholen. Der Publisher erklärt sich einverstanden, im Adspace keine Inhalte zu verwenden, die gegen geltendes Recht verstoßen oder mit Seiten verlinkt sind, die gegen geltendes Recht verstoßen. 

4.5. Der Publisher erklärt sich einverstanden, jegliche Handlungen zu unterlassen, die den Betrieb von Takeads beeinträchtigen. Als derartige Handlungen gelten unter anderem Versuche, die Leistungsfähigkeit der Lösungen von Takeads mit technischen Mitteln zu beeinflussen, Sicherheitsmechanismen zu hacken oder (zu welchem Zweck auch immer) Viren, Trojaner und/oder andere Schadprogramme einzusetzen. Hierzu zählen auch Brute-Force-Angriffe, DoS- oder DDoS-Attacken, Spam, der Einsatz von Links und/oder alle anderen Vorgänge, die sich negativ auf Abläufe bei Takeads auswirken können.

4.6. Der Publisher darf nur einen Account haben, d. h. einen Account pro Domain, die ihm gehört. Es ist streng verboten, zwei Accounts für dieselbe Domain zu haben.

4.6.1. In Bezug auf oben genannten Punkt 4.6 kann mehr als ein Account pro juristischer Person angelegt werden, um unterschiedliche Domains/Inhalte zu monetarisieren. Wenn eine natürliche Person offiziell im Auftrag einer juristischen Person handelt, die einen Account bei Takeads hat, ist es ihr verboten, als natürliche Person einen persönlichen Account anzulegen, um damit den offiziellen Auftrag der juristischen Person auszuführen.

4.7. Der Publisher ist dafür zuständig, sich mit den Regeln vertraut zu machen, sie einzuhalten und sie während der gesamten Zeit seiner Nutzung der Lösungen von Takeads zu Rate zu ziehen. Der Publisher stimmt zu, vom Zugriff auf Takeads vorübergehend ausgeschlossen zu werden, wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt. Wenn Takeads oder einer der Partner durch einen Verstoß des Publishers gegen die Regeln einen Verlust erleidet, wird der entsprechende Betrag vom Account des Publishers abgebucht. Sollte kein Guthaben im Account des Publishers vorhanden sein, so verpflichtet sich der Publisher, derartige Verluste auf Verlangen von Takeads innerhalb von 10 (zehn) Tagen zu erstatten.

4.8. Der Publisher verpflichtet sich, auf Verlangen von Takeads bzw. des Partners die Traffic-Quellen zu prüfen und alle angeforderten Dateien, Dokumente usw. vorzulegen. Andernfalls wird der Zugang des Publishers zu Takeads gesperrt und gegebenenfalls werden geeignete Strafmaßnahmen ergriffen.

4.9. Der Publisher willigt ein, Takeads alle angeforderten Dokumente bereitzustellen, die zur Überprüfung von Informationen über den Publisher erforderlich sind.

4.10. Der Publisher wurde darüber informiert und willigt ein, dass Takeads dem Publisher nur dann eine Belohnung auszahlen muss, wenn der Partner zuvor eine Zahlung für die erbrachten Dienstleistungen auf das Verrechnungskonto von Takeads überwiesen hat.

4.11.  Der Publisher bestätigt, dass alle seine Angaben bei der Registrierung vollständig und richtig waren. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, behält sich Takeads das Recht vor, dem Publisher die Nutzung der Plattform zu verweigern.

4.12. Der Publisher ist nicht berechtigt, seine Zugangsdaten und/oder Passwörter an Dritte weiterzugeben. Wenn Dritte zu dem Account eines Publishers bei Takeads Zugang erhalten oder eine eine missbräuchliche Nutzung des Accounts zu vermuten ist, muss sich der Publisher unverzüglich an Takeads wenden und seine Zugangsdaten ändern lassen.

4.13. Der Publisher ist verpflichtet, alles zu unterlassen, das den Betrieb und die Funktionsfähigkeit von Takeads oder die einträgliche Zusammenarbeit gefährden oder stören könnte.

4.14. Der Publisher hat selbständig für die Einhaltung aller geltenden Gesetze einschließlich der in der jeweiligen Gerichtsbarkeit geltenden Sanktionen zu sorgen.

5. Takeads verbietet:

5.1. Die Durchführung von Zielaktionen mit Methoden oder Mitteln, die gegen geltende Gesetze, die Vereinbarung oder die Regeln verstoßen.

5.2. Die Simulation von Zielaktionen durch wissentliche Eingabe falscher, nicht existenter und/oder fremder Daten (ohne Wissen des Eigentümers) bei der Bestellung von Waren oder Dienstleistungen, unabhängig von der Bestellmethode.

5.3. Die Verwendung von Werbemethoden, die den Benutzer durch Täuschung, Erpressung oder anderweitige Beeinträchtigung des freien Willens zur Durchführung von Handlungen zwingen.

5.4. Die Verwendung der Daten des Partners oder einer durch eingetragene Warenzeichen, Markenrechte oder andere eingetragene Rechte des Eigentümers geschützten Drittpartei zu anderen, nicht in diesen Regeln angegebenen Zwecken. Sollte der Publisher das/die Markenzeichen eines Partners und/oder die Lösungen von Takeads zu anderen, nicht in dieser Vereinbarung vorgesehenen Zwecken verwenden, so haftet er den geltenden Gesetzen entsprechend vollständig für derartige Platzierungen und verpflichtet sich, alle daraus entstehenden Forderungen und Streitigkeiten, auch wenn sie juristischer Natur sind, sowie alle anderen Streitfälle, auch mit staatlichen Behörden und Drittparteien (z. B. Partnern), selbständig auszutragen.

5.5. Die Verwendung von Werbematerialien, z. B. auch der Wortmarke eines Partners, als Werbung für die Website eines anderen Partners.

5.6. Der Einsatz von Technologien aus dem Bereich des Cookie-Stuffing und/oder Varianten davon (Cookie-Dropping). Es ist nicht gestattet, Skripte einzusetzen, die Cookies von Websites ablegen, die der Benutzer nicht in seinem Browser besucht hat. Außerdem ist es verboten, die Cookies eines Benutzers anders anzuordnen, zu ersetzen oder mit anderen zu überschreiben, deren Websites der Benutzer nicht besucht hat. Auch das Ersetzen von Cookies mithilfe von Popups, mit iframe oder durch Einfügen der URL einer externen Seite als Bild auf einer vorhandenen Website ist unzulässig.

5.7. Die Registrierung und/oder Verwendung von Domains, die der Website der Marke oder des Händlers ähneln, zu Werbezwecken.

5.8. Die Verwendung eines registrierten Adspace, für den bestimmte Traffic-Quellen angegeben wurden, um andere Arten von Traffic anzulocken.

5.9. Die Löschung eines Accounts, in dem der Publisher negatives Guthaben und/oder Schulden bei Takeads hat.

5.10. Verstöße gegen die guten Sitten sowie Aussagen oder Benutzernamen, die religiöse Gefühle verletzen, rassistisch sind oder andere diskriminieren.

5.11. Die Verwendung von Plattformen, die dem Publisher nicht gehören.

5.12. Die Verwendung von, das Posting von, die Veröffentlichung von und/oder die Verlinkung zu beleidigenden oder verleumderischen Inhalten auf externen Websites, unabhängig davon, ob diese Inhalte sich auf andere Teilnehmer oder andere Personen bzw. Unternehmen auswirken.

5.13. Die Verwendung, das Posting oder die Veröffentlichung von Inhalten politischer, unmoralischer, pornografischer, moralisch verwerflicher, anstößiger, gewalttätiger, gewaltverherrlichender, sexistischer und/oder rechts- bzw. linksextremistischer Natur oder von Inhalten, die gegen Gesetze verstoßen, insbesondere gegen die Jugendschutzgesetzgebung und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Ebensowenig dürfen Links zu derartigen Materialien auf externen Websites gesetzt oder pornografische Produkte bzw. Produkte, die gegen Gesetze verstoßen (insbesondere gegen Jugendschutzgesetze), beworben, angeboten oder vertrieben werden. 

5.14. Die Veröffentlichung, die Vervielfältigung, die öffentliche Verfügbarmachung und/oder der Vertrieb von Inhalten, die durch Gesetze (z. B. das Urheberrechts-, Marken-, Patent-, Design- und/oder Gebrauchsmusterrecht) geschützt sind, ohne eine entsprechende Berechtigung.

5.15. Wenn Hinweise auf einen Verstoß gegen diese Regeln vorliegen, ist Takeads berechtigt, den Account des Publishers zu löschen und ihn von der weiteren Nutzung der Plattform von Takeads auszuschließen. Darüber hinaus behält sich Takeads das Recht vor, Vergütungen nicht auszuzahlen, die der Publisher vor der Löschung des Accounts erlangt hat, und mögliche Betrugsfälle zur Meldung zu bringen.

5.16. Nur für Mitarbeiter von Takeads und aller mit Takeads verbundenen Unternehmen: Die Registrierung als Publisher während der Dauer der Anstellung.

5.17. Sollte einer der hier beschriebenen Verstöße festgestellt werden, so wird der Account des Publishers unverzüglich gesperrt und alle aufgrund dieser Verstöße erzielten Einnahmen werden an den Partner übertragen. Die Administration von Takeads informiert den Publisher über diese Entscheidung. Nach der Sperrung seines Accounts kann der Publisher keinen weiteren Account mehr erstellen.

6. Zahlungen für die Dienstleistungen des Publishers

6.1. Der Publisher erhält von Takeads eine Belohnung, die direkt vom Erfolg seiner Anzeigenkampagnen abhängig ist.

6.2. In jedem Einzelfall hängt die durchschnittliche Höhe der Belohnung von der Art der bezahlten Zielaktion und dem vom Partner hierfür festgelegten, zum Zeitpunkt der besagten Zielaktion geltenden Tarif ab. Der Partner hat das Recht zur Änderung seiner Tarife. Der neue Tarif gilt jedoch nicht für bereits durchgeführte Zielaktionen. Der Publisher kann für seine Zielaktionen keinen anderen Tarif verlangen. Der Mindestbetrag für Abhebungen muss 20 EUR oder mehr sein. Ein geringerer Betrag als der Mindestbetrag für die Abhebungen wird dem Publisher nur bei einer Löschung seines Accounts ausgezahlt.

6.3. Abgesehen von der vereinbarten Belohnung hat der Publisher keinerlei Anrecht auf Kostenerstattung für Banküberweisungen oder die Nutzung nicht durch Takeads bereitgestellter Dienstleistungen bzw. der Programme von Drittanbietern, selbst wenn diese Kosten mit seinen Werbeaktivitäten in Takeads zusammenhängen.

6.4. Die Belohnung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

● Die Werbeaktivitäten des Publishers haben zu einer Zielaktion zwischen dem Partner und dem Besucher geführt.

● Die Zielaktion ist mit den Tracking-Methoden von Takeads registriert worden.

● Die Anrechnung der Zielaktion wurde vom Partner autorisiert und von Takeads bestätigt.

● Der betreffende Partner hat Takeads gemäß der Vereinbarung mit dem Partner für die Dienstleistungen bezahlt.

● Die Höhe der Belohnung entspricht dem Mindestbetrag für Abhebungen oder überschreitet ihn.

● Der Publisher hat nicht gegen die in Abschnitt 5 genannten Bedingungen verstoßen.

6.5. Takeads führt für jeden Publisher ein internes Verrechnungskonto zur Durchführung aller Ein- und Auszahlungen.

6.6. Jede der Parteien trägt die ausschließliche und alleinige Verantwortung für die Zahlung und Deklarierung ihrer eigenen Steuern in allen betroffenen Rechtsräumen. Wenn auf Zahlungen, die diesen Regeln unterliegen, Quellensteuer anfällt, ist Takeads berechtigt, den entsprechenden Betrag von der Belohnung des Publishers abzuziehen.

6.7. Der Publisher willigt ein, die volle Verantwortung für die bereitgestellten Zahlungsdaten zu tragen, und bestätigt ihre Wahrheit, Richtigkeit und Vollständigkeit. Alle Zahlungen erfolgen mithilfe dieser Zahlungsdaten. Takeads ist nicht zur Überprüfung der Richtigkeit vom Publisher bereitgestellter Zahlungsdaten verpflichtet.

6.8. Der Publisher erstattet alle irrtümlich erfolgten, nicht auf den in dieser Vereinbarung festgelegten Rechten des Publishers beruhenden Auszahlungen unverzüglich zurück.

6.9. In manchen Fällen, in denen Takeads dem Publisher in eigenem Ermessen Vorauszahlungen leistet, zum Beispiel, wenn der Partner die betreffende Zielaktion bereits bestätigt, aber noch nicht die im Vertrag zwischen Takeads und dem Partner vorgesehene Belohnung für die erbrachten Leistungen an Takeads ausgezahlt hat, und in denen der Partner die betreffenden Zielaktionen dann zu einem späteren Zeitpunkt storniert, hat Takeads das Recht, den betreffenden Betrag für die stornierten Zielaktionen vom aktuellen oder zukünftigen Guthaben im Account des Publishers einzubehalten.

7. Zeitlicher Rahmen und Beendigung

7.1. Diese Regeln werden für unbestimmte Zeit abgeschlossen und treten in Kraft, sobald der Publisher einen Account erstellt, wie in Abschnitt 1.2 beschrieben.

7.2. Die Parteien können die Bedingungen jederzeit nach eigenem Gutdünken kündigen.

7.3.  Der Publisher kann alle im Zusammenhang mit seiner Registrierung als Publisher bei Takeads übertragenen Daten in seinem Account verwalten, ändern oder löschen. Der Publisher kann seinen Benutzeraccount bei Takeads jederzeit per E-Mail an monetize@takeads.com ohne Angabe von Gründen löschen lassen, sofern Abschnitt 5.9 nichts Anderweitiges vorsieht.  

7.4. Takeads ist in den folgenden Fällen berechtigt, den Account eines Publishers zu sperren:

● Der Publisher hat gegen die Teilnahmeregeln verstoßen.

7.5. Im Fall einer Kündigung aufgrund eines Verstoßes gegen diese Bedingungen durch den Publisher hat dieser seine Schulden (falls zutreffend) und die in diesen Regeln angegebene Strafe zu begleichen.

8. Schutz personenbezogener Daten 

8.1. Takeads speichert und verarbeitet ausschließlich Daten aus Angaben des Publishers im Registrierungsformular, im persönlichen Account oder im Verlauf seiner Teilnahme an Takeads.

8.2. Der Publisher willigt ein, alle Gesetze, Vorschriften, Richtlinien und Geheimhaltungsbestimmungen einzuhalten, die in den Regionen gelten, in denen er Dienstleistungen anbietet.

8.3. Der Publisher verpflichtet sich zur Einhaltung aller Gesetze, einschließlich der DSGVO und der EU-Datenschutzgesetze, und zur Durchführung folgender Maßnahmen:

● Aufklärung der Endbenutzer über die verwendeten Tracking-Hilfsmittel, Cookie-Dateien und sonstigen Identifikatoren

● Einholung der Zustimmung der Endbenutzer zur Platzierung und Erfassung von Cookie-Dateien und anderen Online-Identifikatoren auf ihren Geräten und gegebenenfalls Aufklärung über die Möglichkeit einer Ablehnung oder Löschung solcher Dateien

● Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gegen den Verlust, die Beschädigung und die illegale Verarbeitung personenbezogener Daten

8.4. Der Publisher verpflichtet sich, keinerlei Maßnahmen zu ergreifen, die dazu führen könnten, dass Takeads gegen die aktuelle Datengesetzgebung verstößt.

8.5. Takeads und der Publisher verpflichten sich zur Einhaltung der Datenschutzgesetze.

Je nach Jurisdiktion ist der Publisher unter Umständen verpflichtet, Besucher seiner Website über die dort verwendeten Cookies zu informieren, unter anderem auch über Cookies von Takeads („Drittanbieter-Cookies“) und andere Online-Identifikatoren. Der Publisher muss erklären, welche Cookies er bzw. die Drittparteien im Browser des Benutzers hinterlegt haben und zu welchen Zwecken die betreffenden Daten erfasst werden. Des Weiteren verpflichtet sich der Publisher, den Benutzern im Vorhinein die Möglichkeit zu einer freien, konkreten, informierten, klar formulierten und widerruflichen Entscheidung zu gewähren, bevor er Cookies in ihren Browsern ablegt. Diese Zustimmung muss auch für die Cookies gelten, die Takeads nach der Durchführung einer bestimmten Aktion (z. B. eines Klicks) ablegt. 

9. Vertraulichkeit

9.1. Jede Partei verpflichtet sich, geschäftliche Informationen der anderen Partei, ihrer Geschäftspartner und ihrer verbundenen Unternehmen, Informationen über deren geschäftliche Angelegenheiten und Abläufe, Geschäftsgeheimnisse, deren Know-how und Quellcode und alle Informationen, die explizit als vertraulich gekennzeichnet wurden (im Folgenden als „Vertrauliche Informationen“ gekennzeichnet), nur zur Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten gemäß diesen Bedingungen zu verwenden. Die Parteien verpflichten sich, keinerlei vertrauliche Informationen offenzulegen.

9.2. Folgende Informationen gelten nicht als vertraulich:

● Informationen, die ohne einen Verstoß durch die Partei, die sie erhalten hat, bereits öffentlich zugänglich sind oder in der Folge wurden

● Informationen, die von einer Drittpartei auf legalem Weg und ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung oder gegen die Geheimhaltungsverpflichtung der Partei, die sie erhalten hat, erworben wurden

● Informationen, die geltenden Gesetzen zufolge nicht als vertrauliche Informationen bezeichnet werden dürfen

● Informationen, die in Takeads gemäß diesen Regeln bei der Inanspruchnahme oder Erbringung von Dienstleistungen veröffentlicht werden

9.3. Wenn Takeads den Account des Publishers löscht, werden dabei auch alle personenbezogenen Daten des Publishers gelöscht, mit Ausnahme des Benutzernamens und der statistischen Angaben.

9.4. Die Bestimmungen von Artikel 9 bleiben nach Kündigung dieser Bedingungen für einen Zeitraum von 10 Jahren in Kraft.

10. Recht zur Verwendung von Informationen

10.1. Die durch die Teilnahme an Takeads erworbenen Informationen dürfen nur mit Takeads verwendet werden. Ihre Übertragung an Drittparteien oder Verwendung für andere Zwecke ist nicht gestattet. 

10.2. Takeads und die einzelnen Bestandteile (Produkte und Anwendungen) von Takeads sind durch derzeit geltende Gesetze auf dem Gebiet des Urheberrechts und des geistigen Eigentums geschützt.

10.3. Takeads gewährt den Publishern das vorläufige, nicht ausschließliche Recht zur Verwendung der bereitgestellten Dienste und Anwendungen und der darin enthaltenen Daten ausschließlich im Rahmen ihrer Teilnahme an Takeads. Im Fall einer Kündigung der Vereinbarung verliert dieses Recht seine Gültigkeit.

10.4. Es ist verboten, die Informationen auf andere Weise zu verwenden. Es ist dem Publisher STRENG VERBOTEN, die gewährten Rechte zur Verwendung der Dienste, Anwendungen und Daten ganz oder teilweise an Drittanbieter zu übertragen, diesen Zugang zu ihnen zu gewähren, die Dienste, Anwendungen und Daten zu verändern, anderweitig zu verarbeiten, in anderer Form an andere zu übertragen oder auf ihrer Grundlage eigene Datenbanken oder Informationsdienste zu erstellen.

10.5. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen behält sich Takeads das Recht vor, außer der Kündigung dieser Vereinbarung weitere Rechtsmittel einzusetzen. Sollte aufgrund der Verstöße des Publishers eine Drittpartei administrative oder gerichtliche Verfahren gegen Takeads anstrengen, so hat der Publisher, bei dem die Schuld liegt, hierfür vollständig die Prozesskosten und sonstigen damit verbundenen Kosten zu tragen.

11. Haftung und Haftungsbeschränkungen

11.1. Takeads haftet nicht für Schäden oder Störungen durch die Inhalte der Webseiten von Drittanbietern, die Software-Fehler oder die Hardware der Teilnehmer von Takeads oder für Schäden durch mangelnde Verfügbarkeit oder eingeschränkte Funktionalität des Internets.

11.2. Den geltenden Vorschriften zufolge ist Takeads für Fälle absichtlichen Fehlverhaltens oder grober Fahrlässigkeit haftbar. Sollte Takeads aufgrund der rechtlichen Vorschriften für Schäden durch leichte Fahrlässigkeit für haftbar erklärt werden, so ist diese Haftung beschränkt: In diesem Fall haftet Takeads nur für Verstöße gegen wesentliche Vertragsbestimmungen (dies sind Verpflichtungen, deren Erfüllung wesentlich für die Abwicklung des Vertrages ist und/oder auf deren Einhaltung sich der Publisher recht- und regelmäßig verlässt). Des Weiteren beschränkt sich diese Haftung auf typische Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren.

11.3. Die Haftung gemäß Abschnitt 11.2 ist auf die Entschädigung für tatsächliche Schäden beschränkt, deren Feststellung durch die Teilnehmer bzw. per Gerichtsbeschluss erfolgt.

11.4. Die vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall einer rechtlichen Haftungsverpflichtung und beschränken nicht die Haftung von Takeads im Fall eines Schadens für Leib, Leben oder Gesundheit.

11.5. Der Publisher hält Takeads (einschließlich der Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und/oder Vertragspartner von Takeads) von und/oder gegen alle Forderungen, Kosten, Schäden, Verluste, Verpflichtungen und Ausgaben (einschließlich Rechtskosten) im Bezug auf jegliche Forderungen, Prozesse, Klagen oder Verfahren durch Drittparteien gegen Takeads, die durch einen schuldhaften Verstoß des Publishers gegen irgendwelche Zusicherungen in diesen Regeln oder durch grobe Fahrlässigkeit oder absichtliches Fehlverhalten des Publishers entstehen, schad- und klaglos.

12. Änderungen dieser Regeln

12.1. Takeads behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser Regeln jederzeit zu ändern. Eine entsprechende Benachrichtigung wird mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten versendet. Vorbehaltlich Abschnitt 11.2 trägt der Publisher die alleinige Verantwortung dafür, sich mit diesen Änderungen der Regeln vertraut zu machen.

12.2. Wenn der Publisher nach derartigen Änderungen dieser Regeln weiterhin Takeads nutzt, ist dies mit seiner Zustimmung zu den Änderungen und Bereitschaft zur Übernahme der in den geänderten Regeln angegebenen Verpflichtungen gleichbedeutend. Eine Ablehnung von Änderungen dieser Regeln zieht die Kündigung dieser Regeln und die Beendigung der Arbeit mit Takeads nach sich.

13. Abschließende Bestimmungen

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise ungültig werden, so wird die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen davon in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt. Die für ungültig erklärte Bestimmung wird durch die für derartige Fälle geltende gesetzliche Bestimmung ersetzt. In Fällen, in denen dies eine unzumutbare Härte darstellt, verlieren die Regeln als Ganzes ihre Gültigkeit.

13.2. Die Rechte und Pflichten, die sich aus diesen Regeln ergeben, dürfen nur mit Zustimmung von Takeads an Drittparteien übertragen werden.

13.3. Im Fall von Streitigkeiten, die nicht durch gütliche Einigung geregelt werden können, ist das Landgericht Stuttgart der für ihre Beilegung zuständige Gerichtsstand. 

13.4. Diese Regeln unterliegen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland.

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